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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 82/15 (BFH)
§§: AO § 131, EStG § 38 Abs. 2 Satz 1, EStG § 39 b Abs. 6, EStG § 39 d Abs. 3 Satz 4, EStG § 41 c Abs. 1 Satz 1, EStG § 41 c Abs. 4 Satz 2, EStG § 50 Abs. 1 Satz 4, DBA-Südafrika Art. 16 Abs. 1
Schlagwörter Lohnsteuer, Nachforderung, Freistellungsbescheinigung, Versorgungsbezüge, Doppelbesteuerung, Steuerabzug
Rechtsfrage: 1. Durfte das Finanzamt die bezüglich Altersruhegeldes, das der in Südafrika ansässige Kläger von seinem ehemaligen inländischen Arbeitgeber bezieht, zunächst erteilte Freistellungsbescheinigung widerrufen und einen Nachforderungsbescheid über Lohnsteuer gegenüber dem Kläger erlassen? - 2. Hat Deutschland nach Art. 16 Abs. 1 DBA-Südafrika das Besteuerungsrecht und unterliegen die Ruhegehaltszahlungen damit dem Lohnsteuerabzug nach § 39 d i.V.m. § 50 Abs. 1 Satz 4 EStG 2009? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 06.10.2015
Vorinstanz/AZ: 8 K 8061/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 02 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.05.2017
Erledigungs-Az: I R 82/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 22 03