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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 29/21 (BFH) |
§§: | EStG § 6 a Abs. 1 Satz 1, EStG § 6 a Abs. 1 Nr. 3, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, SGB VI § 35, BGB § 133 |
Schlagwörter | Pensionszusage, Altersgrenze, vorzeitiger Bezug, Eindeutigkeitsgebot, Verdeckte Gewinnausschüttung, Mindestpensionsalter, Probezeiterfordernis, Pensionsrückstellung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Auslegung |
Rechtsfrage: | Teilweiser Verstoß einer Pensionszusage gegen das Eindeutigkeitsgebot und verdeckte Gewinnausschüttung bei einer Pensionszusage mit vorzeitigem Bezug (Vollendung des 60. Lebensjahres): 1. Liegt ein Verstoß gegen die gesetzliche Auslegungsregel des § 133 BGB vor, weil anlässlich der Auslegung eines Teils einer Pensionszusage (vorzeitiger Pensionsbezug) durch das FG nicht der wirkliche Wille erforscht wurde? - 2. Ist die Bildung einer Pensionsrückstellung nach § 6 a Abs. 1 EStG "soweit" möglich, als mit Eintritt der Regelaltersgrenze von 65 Jahren alle Voraussetzungen für eine Pension vorliegen, auch wenn die Voraussetzungen für den vorzeitigen Pensionsbezug nicht dem Eindeutigkeitsgebot nach § 6 a Abs. 1 Nr. 3 EStG genügen? - 3. Indiziert die Vereinbarung des 60. Lebensjahres als Mindestpensionsalter bei einem als beherrschend anzusehenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine gesellschaftsrechtliche (Mit-)Veranlassung einer Pensionszusage und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung für Pensionszahlungen vor der Regelaltersgrenze von 65 Jahren? - 4. Kann ein Verstoß gegen das Probezeiterfordernis und eine hierdurch begründete verdeckte Gewinnausschüttung durch eine später erneut erfolgende Neuzusage der Pension unter Aufhebung der Altzusage geheilt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 09.06.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 3034/15 K, G, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 16 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.02.2024 |
Erledigungs-Az: | I R 29/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 09 14 |