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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1441/21 (BVerfG) |
§§: | KStG § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2, AO § 176, BGB § 119 Abs. 1, BGB §§ 119 ff. |
Schlagwörter | Anfechtbarkeit, Anfechtung, Blockwahlrecht, Korb II-Gesetz, Körperschaftsteuer, Treu und Glauben, Unwiderruflichkeit, Verfassung, Vertrauensschutz, Wahlrecht, Wahlrechtsausübung, Widerruf, Öffentlich-rechtliche Willenserklärung |
Rechtsfrage: | Kein Widerruf des Wahlrechts nach § 34 Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 KStG 2002 i.d.F. des sog. Korb II-Gesetzes - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 16.12.2020 |
Vorinstanz/AZ: | I R 23/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 09 30 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 28.04.2025 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1441/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |