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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-522/20 (EuG) |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Rumänien, Flughafen |
Rechtsfrage: | Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss der Kommission über die staatliche Beihilfe SA.31662 - C/2011 (ex NN/2011) - durchgeführt von Rumänien zugunsten Timisoara International Airport - Wizz Air für nichtig zu erklären; - der Europäischen Kommission die der Klägerin entstandenen Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2020 Nr. C 378 S. 37 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 08.02.2023 |
Erledigungs-Az: | Rs T-522/20 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 12 33 |