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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-441/20 P (EuGH) |
§§: | DVO (EU) 2016/2146, DVO (EU) Nr. 1238/2013, DVO (EU) Nr. 1239/2013 |
Schlagwörter | EG, EU, Zoll, Einfuhr, Antidumpingzoll, Einfuhr, Solar, Nichtigkeit, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel des Rats der Europäischen Union gegen das Urteil des EuG vom 8.7.2020 in der Rechtssache T-110/17: Der Rechtsmittelführer beantragt, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - die im ersten Rechtszug erhobene Klage auf Nichtigerklärung der angefochtenen Verordnung abzuweisen; - der Klägerin die Kosten des Rates im ersten Rechtszug und im Rechtsmittelverfahren aufzuerlegen; hilfsweise, - die Sache an das Gericht zur erneuten Prüfung zurückzuverweisen; - die Kostenentscheidung für den ersten Rechtszug und für das Rechtsmittelverfahren vorzubehalten. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 08.07.2020 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-110/17 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2020 Nr. C 378 S. 22 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 16.03.2023 |
Erledigungs-Az: | Rs C-439/20 P und C-441/20 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 07 02 |