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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 8/19 (BFH)
§§: ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 2, InsO § 134 Abs. 1
Schlagwörter Schenkungsteuer, Gegenleistung, Insolvenz, Rückgewähr
Rechtsfrage: Schenkungsteuerfestsetzung: Zahlung an Insolvenzverwalter als erwerbsmindernde Gegenleistung? Ist es durch die Wertersatzleistung im Rahmen einer insolvenzrechtlichen Rückgewähr nach § 134 Abs. 1 InsO zu einer "Herausgabe" i.S.d. § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gekommen, durch die die Steuer rückwirkend erloschen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.04.2018
Vorinstanz/AZ: 3 K 209/14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.09.2021
Erledigungs-Az: II R 8/19 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 20 73