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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 21/20 (BFH) |
§§: | EStG § 22 Nr. 1, EStG § 3 Nr. 44 |
Schlagwörter | Stipendium, Wiederkehrende Bezüge, Gegenleistung, Steuerfreiheit, Privat |
Rechtsfrage: | Steuerliche Behandlung des Anteils eines Promotionsstipendiums, der aus privaten Mitteln finanziert wurde: Hat eine Kooperationsvereinbarung mit der Stipendiatin eine gegenleistungsbegründende Wirkung mit der Folge, dass die Zahlungen insoweit als steuerbare wiederkehrende Bezüge zu behandeln sind? Ändert die Tatsache, dass der private Finanzierungsanteil direkt an die Stipendiatin gezahlt wurde (ohne zunächst an die Bewilligungsstelle gezahlt und von dort an die Stipendiatin weiterüberwiesen worden zu sein), den steuerrechtlichen Charakter des Stipendiums? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 14.11.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 234/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 17 10 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.09.2022 |
Erledigungs-Az: | X R 21/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 02 66 |