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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 5/21 (BFH)
§§: EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3
Schlagwörter Privates Veräußerungsgeschäft, Eigene Wohnzwecke, Gebäude, Kleingartenanlage
Rechtsfrage: Setzt das Merkmal "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG voraus, dass das genutzte Wirtschaftsgut nicht nur tatsächlich, sondern auch rechtlich bestimmt und geeignet sein muss, Menschen auf Dauer Unterkunft und Aufenthalt zu ermöglichen, sodass die Anwendung der Norm ausscheidet, wenn das Gebäude baurechtlich unter der Auflage genehmigt worden ist, dass es nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen genutzt werden darf? Im Verfahren handelt es sich um ein voll erschlossenes Gartenhaus (mit 60 qm Wohnfläche) in einer Kleingartenanlage. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 15.09.2020
Vorinstanz/AZ: 2 K 1316/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 05 44
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.10.2021
Erledigungs-Az: IX R 5/21
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 03 85