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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-469/20 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Kohle, Strom, Niederlande
Rechtsfrage: Klage der Niederlande gegen die Europäische Kommission: Der Kläger beantragt, - den Beschluss C(2020) final 2998 der Europäischen Kommission vom 12.5.2020 betreffend Beihilferegel SA.54537 (2020/NN) - Niederlande, Verbot von Kohle für die Stromerzeugung in den Niederlanden, für nichtig zu erklären; - der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Niederlande ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 348 S. 22
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 16.11.2022
Erledigungs-Az: Rs T-469/20
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 20 99