Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 39/21 (BFH) |
| §§: | AStG § 20 Abs. 2, AStG § 7 Abs. 1, AStG § 8 Abs. 1 Nr. 7, AStG § 8 Abs. 2, AEUV Art. 49, AEUV Art. 63, DBA-Luxemburg Art. 5 Abs. 1, DBA-Luxemburg Art. 20 Abs. 1, DBA-Luxemburg Art. 20 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Außensteuerrecht, Atypische stille Beteiligung, Betriebsstätte, Steuerfreistellung, Anrechnungsmethode, Niederlassungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit |
| Rechtsfrage: | 1. Sind Zinseinkünfte, die eine inländische Kapitalgesellschaft als Gewinnanteil aus einer atypisch stillen Beteiligung mit Betriebsstätte in Luxemburg an ihrer in Luxemburg ansässigen Tochterkapitalgesellschaft erhält nach § 20 Abs. 2 AStG in Deutschland nicht von der Besteuerung freizustellen (Vorrang des § 20 Abs. 2 AStG vor DBA-Luxemburg), sondern gilt stattdessen die Anrechnungsmethode? - 2. Verletzt § 20 Abs. 2 AStG in der in den Jahren 2007 und 2008 geltenden Fassung die unionsrechtliche Niederlassungs- oder Kapitalverkehrsfreiheit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 13.07.2021 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 215/19 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 14 34 |
| Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: I R 34/21 |