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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 12/23 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4
Schlagwörter Mitarbeiterbeteiligung, Kapitaleinkünfte, Nichtselbständige Arbeit, Abgrenzung, Stille Beteiligung
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sind Gewinnanteile aus Mitarbeiterbeteiligungen in Form typisch stiller Beteiligungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu qualifizieren? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.11.2021
Vorinstanz/AZ: 8 K 438/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 24 03 82