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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 6/23 (BFH)
§§: StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, StromStV § 12 b Abs. 2, RL 96/2003/EG Art. 21 Abs. 5
Schlagwörter Stromsteuer, Steuerbefreiung, Anlage
Rechtsfrage: Wird durch eine Fernsteuerbarkeit, welche grundsätzlich nur der Reduzierung der Stromerzeugung nach den Vorschriften des EEG dient, von räumlich voneinander entfernten Anlagen (BHKW) eine technische Verbindung hergestellt, welche zu einer Anlagenverklammerung nach § 12 b Abs. 2 StromStV führt? Inwiefern entspricht das Merkmal der "Fernsteuerbarkeit" damit dem des Merkmals "zum Zweck der Stromerzeugung zentral gesteuert"? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 14.12.2022
Vorinstanz/AZ: 3 K 271/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 07 19