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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 2/12 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 2 a, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2, KStG § 31 Abs. 1, KStG § 8 Abs. 2, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Aktie, Wertpapierleihe, Dividenden-Stripping, Wirtschaftliches Eigentum, Kapitalertragsteuer, Anrechnung |
Rechtsfrage: | Ist im Falle einer nur wenige Tage dauernden Wertpapierleihe über den Dividendenstichtag der Verleiher als wirtschaftlicher Eigentümer der Wertpapiere und Gläubiger der Kapitalerträge anzusehen? Ist er infolgedessen zur Anrechnung der Steuerabzugsbeträge berechtigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 24.11.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 22/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 351 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 02 96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.04.2014 |
Erledigungs-Az: | I R 2/12 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 25 66 |