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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 31/22 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 22 Buchst. a, UStG § 15
Schlagwörter Steuerfreiheit, Flugsport, Unterricht, Vorsteuer
Rechtsfrage: Inwieweit erbringt der Revisionskläger, der als eingetragener Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke durch die Förderung des Flugsports verfolgt, Leistungen, die nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG steuerfrei sind und insoweit einen Vorsteuerabzug ausschließen? Stellen der Flugsportunterricht und die Überlassung eines Propellerflugzeugs für den Flugsportunterricht gesonderte Leistungen oder eine einheitliche nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG steuerfreie Leistung dar? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 24.06.2021
Vorinstanz/AZ: 1 K 3047/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 16 48