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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 12/23 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 4, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, EStG § 20 Abs. 2 Satz 2, EStG § 20 Abs. 4
Schlagwörter Auflösungsverlust, Vertrauensschutz, Bürgschaft, Nachträgliche Anschaffungskosten, Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Einkünfte aus Kapitalvermögen
Rechtsfrage: 1. Zur Frage des hinreichenden Feststehens eines Auflösungsverlusts im konkreten Fall. - 2. Eröffnet die vom BFH mit Urteil vom 11.7.2017 IX R 36/15, BFHE 258 S. 427, BStBl 2019 II S. 208 getroffene Vertrauensschutzregelung beziehungsweise typisierende Weitergeltungsanordnung dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht zwischen der Berücksichtigung von Forderungsverlusten als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung (§ 17 des Einkommensteuergesetzes - EStG -) oder als Forderungsverluste nach § 20 EStG im Sinne einer "Günstigerprüfung"? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 19.01.2023
Vorinstanz/AZ: 14 K 1638/20 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 15 98