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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 10/23 (BFH)
§§: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3, BGB § 2042
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Erbauseinandersetzung, Rechtsanwaltskosten, Nachlassverbindlichkeit
Rechtsfrage: Können Rechtsberatungskosten noch im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung stehen und somit als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig sein, wenn bereits der Zustand der Nachlassverwaltung eingetreten ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 09.02.2023
Vorinstanz/AZ: 7 K 1362/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 10 90