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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 13/23 (BFH)
§§: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11, UStG § 12 Abs. 1, RL 112/2006/EG Art. 98
Schlagwörter Ermäßigter Steuersatz, Beherbergung, Verpflegung, Nebenleistung
Rechtsfrage: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Frühstücksleistungen im Rahmen eines Pauschalangebotes einer Fremdenpension: Entspricht das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG angeordnete Aufteilungsverbot, wonach Verpflegungsleistungen nicht unmittelbar der Vermietung dienen und deshalb nicht ermäßigt besteuert werden, auch nach dem Ergehen des EuGH-Urteils Stadion Amsterdam vom 18.1.2018 Rs C-463/16 (EU:C:2018:22) noch Unionsrecht? Das Verfahren ruhte durch Beschluss vom 17.3.2022 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-516/21. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.09.2020
Vorinstanz/AZ: 1 K 772/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 12 38
Erledigungs-Vermerk: Historisches AZ: XI R 7/21