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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 1/22 (BFH) |
§§: | VO (EG) Nr. 88/97 |
Schlagwörter | Bewilligung, Erweiterung, Einfuhr |
Rechtsfrage: | Antidumpingzoll - Befreiung bestimmter Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China: 1. Antrag auf rückwirkende Erweiterung der Bewilligung ohne Einschränkungen nach Art. 14 Buchst. a bis c der VO (EG) Nr. 88/97 ABl EG 1997 Nr. L 17 S. 17. - 2. Begehren, die Einfuhr von 299 Stück eines bestimmten wesentlichen Fahrradteils je Kunde in einem Monat wieder zuzulassen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 27.01.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 1797/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 10 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.05.2024 |
Erledigungs-Az: | VII R 1/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an den EuGH durch Beschluss vom 14.5.2024 VII R 1/22. - Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. - Aktenzeichen beim EuGH: Rs C-659/24 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 15 71 |