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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 8/20 (BFH) |
| §§: | UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a |
| Schlagwörter | Arzt, Bereitschaft, Heilbehandlung, Umsatzsteuerbefreiung |
| Rechtsfrage: | Sind auch reine notärztliche Bereitschaftsdienste als steuerbefreite ärztliche Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG zu qualifizieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 23.01.2020 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 186/19 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 21 60 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 15.06.2021 |
| Erledigungs-Az: | V R 8/20 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |