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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 5/22 (BFH)
§§: EStG § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a
Schlagwörter Lohnsteuer, Pauschalierung, Betriebsveranstaltung, Arbeitnehmer
Rechtsfrage: Findet die bisherige Rechtsprechung des BFH, wonach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG (Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen) nur anwendbar ist, wenn die Veranstaltung allen Betriebsangehörigen offensteht, auch nach Einfügung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a EStG, insbesondere mit dessen Legaldefinition in Satz 1, weiterhin Anwendung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 27.01.2022
Vorinstanz/AZ: 6 K 2175/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 06 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.03.2024
Erledigungs-Az: VI R 5/22
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 07 67