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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-40/23 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1, VO (EU) 2015/1589
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Niederlande, Stromerzeugung, Kohle
Rechtsfrage: Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen das EuG-Urteil vom 16.11.2022 Rs T-469/20: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Urteil des Gerichts vom 16.11.2022 in der Rechtssache T-469/20 aufzuheben; - den vierten und den fünften Klagegrund in der Rechtssache T-469/20 zurückzuweisen; - von der Befugnis aus Art. 61 Abs. 1 Satz 2 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union Gebrauch, selbst über die Sache zu entscheiden, zu machen und die Klage insgesamt als unbegründet abzuweisen; - dem Königreich der Niederlande die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 16.11.2022
Vorinstanz/AZ: Rs T-469/20
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2023 Nr. C 173 S. 14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 20 99