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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-307/23 (EuGH)
§§: ZK Art. 220 Abs. 1, ZK Art. 29 Abs. 1, ZK Art. 32 Abs. 1 Buchst. a, ZK Art. 32 Abs. 1 Buchst. b
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Zollwert, Etiketten, Entwicklungskosten, Druckvorlagen
Rechtsfrage: Sind im Drittland hergestellte Etiketten zum Aufkleben auf Einzelhandelsverpackungen (hier Lebensmittelkonserven) - anders als sog. Hangtags - als untrennbare Bestandteile von Umschließungen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 Buchst. a ii ZK, "die für Zollzwecke als Einheit mit den betreffenden Waren angesehen werden", einzuordnen? Erhöhen die innerhalb der Union angefallenen Entwicklungskosten der Druckvorlagen für diese Etiketten den Zollwert, oder handelt es sich um privilegierte Kosten für geistige Beistellungen nach Art. 32 Abs. 1 Buchst. b iv ZK?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 17.01.2023
Vorinstanz/AZ: VII R 7/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 08 22