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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 1/23 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 3, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5, AO § 177 |
Schlagwörter | Gewinnermittlungsart, Bestandskraft, Änderung, Wahlrecht |
Rechtsfrage: | Ist es einem Steuerpflichtigen rechtlich möglich, auch nach Bestandskraft der Ursprungsveranlagung im Rahmen der gegen die Änderungsbescheide gerichteten Einsprüche sein Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlungsart neu auszuüben, um Mehrergebnisse aus einer Betriebsprüfung zu glätten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 31.08.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 599/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 14 15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.11.2024 |
Erledigungs-Az: | X R 1/23 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 01 68 |