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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 21/22 (BFH)
§§: EStG § 19
Schlagwörter Übertragung, Gesellschaftsanteile, Arbeitnehmer, Arbeitslohn
Rechtsfrage: Kann die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die aus der Argumentation der Finanzverwaltung heraus aufgrund der langjährigen Betriebszugehörigkeit, der tiefen Branchenkenntnisse und den über Jahre bedeutenden Einfluss auf die Unternehmensentwicklung erfolgte, zu Arbeitslohn führen? Die Seite des Steuerpflichtigen sieht dagegen keinen Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis; die Anteilsübertragung erfolgte vielmehr aufgrund des engen persönlichen Verhältnisses mit dem Alteigentümer, der seine private Erb- und Nachlassplanung umsetzte. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 27.04.2022
Vorinstanz/AZ: 3 K 161/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 16 19