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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 6/23 (BFH)
§§: BewG § 182 Abs. 2 Nr. 1, BewG § 183
Schlagwörter Vergleichswertverfahren, Gutachterausschuss
Rechtsfrage: Sind die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 01.12.2022
Vorinstanz/AZ: 1 K 90/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 03 30