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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 32/22 (BFH) | 
| §§: | UStG § 15 Abs. 1 a, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 | 
| Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Repräsentationsaufwendungen | 
| Rechtsfrage: | Vorsteuerabzug aus der Sanierung einer (Ritter-)Burg, wobei dies im Rahmen eines unternehmerischen Gesamtkonzepts erfolgt: Sind hierin Repräsentationsaufwendungen zu sehen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern | 
| Vorinstanz/Datum: | 23.11.2022 | 
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 75/22 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 18 17 | 
