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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 3/08 |
§§: | EigZulG § 17 |
Schlagwörter | Genossenschaft, Eigenheimzulage |
Rechtsfrage: | Anforderungen an eine Genossenschaft nach § 17 EigZulG: Handelt es sich bei der X-Wohnungsgenossenschaft e.G. nicht um eine Genossenschaft i.S. des § 17 EigZulG, weil sie die neu angeschafften und errichteten Wohnungen nicht überwiegend (von 196 nur 37) an Genossenschaftsmitglieder zu eigenen Wohnzwecken überlassen und ihr Geschäftsguthaben nicht zu mehr als 2/3 zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwendet hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.12.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2346/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 29 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.08.2008 |
Erledigungs-Az: | IX R 3/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 44 61 |