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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-68/23 (EuGH) |
§§: | RL 2006/112/EG Art. 30 a Nr. 2, RL 2006/112/EG Art. 30 b, RL 2006/112/EG Art. 2 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Gutschein, Dienstleistung |
Rechtsfrage: | 1. Liegt ein Einzweck-Gutschein i.S. von Art. 30 a Nr. 2 MwStSystRL vor, wenn - zwar der Ort der Erbringung von Dienstleistungen, auf die sich der Gutschein bezieht, insoweit feststeht, als diese Dienstleistungen im Gebiet eines Mitgliedstaats an Endverbraucher erbracht werden sollen, - aber die Fiktion des Art. 30 b Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 MwStSystRL, nach der auch die Übertragung des Gutscheins zwischen Steuerpflichtigen zur Erbringung der Dienstleistung, auf die sich der Gutschein bezieht, zu einer Dienstleistung im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats führt? - 2. Falls die Frage 1 verneint wird (und damit im Streitfall ein Mehrzweck-Gutschein vorliegt): Steht Art. 30 b Abs. 2 Unterabs. 1 MwStSystRL, wonach die tatsächliche Erbringung der Dienstleistungen, für die der Erbringer der Dienstleistungen einen Mehrzweck-Gutschein als Gegenleistung oder Teil einer solchen annimmt, der Mehrwertsteuer gemäß Art. 2 MwStSystRL unterliegt, wohingegen jede vorangegangene Übertragung dieses Mehrzweck-Gutscheins nicht der Mehrwertsteuer unterliegt, einer anderweitig begründeten Steuerpflicht (EuGH-Urteil Lebara vom 3.5.2012 Rs C-520/10) entgegen? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 03.11.2022 |
Vorinstanz/AZ: | XI R 21/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 02 26 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 18.04.2024 |
Erledigungs-Az: | Rs C-68/23 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 06 92 |