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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 43/22 (BFH)
§§: BGB § 2042, ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Erbauseinandersetzung, Erbengemeinschaft, Testamentsvollstrecker
Rechtsfrage: Handelt es sich bei den bei einer Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft angefallenen Beratungs- und Lagerkosten um Nachlassregelungskosten, sodass diese als Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig sind, oder handelt es sich um nicht abzugsfähige Kosten der Nachlassverwaltung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 18.08.2022
Vorinstanz/AZ: 7 K 2127/21
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 03 86