Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-37/23 (EuGH)
Schlagwörter EG, EU, Rückerstattung, Erdbeben, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer
Rechtsfrage: Stehen die im Beschluss vom 15.7.2015, Agenzia delle Entrate/Nuova Invincibile srl (Rs C-82/14), sowie im Urteil vom 17.7.2008, Kommission/Italien (Rs C-132/06), aufgestellten Grundsätze einer gesetzlichen Bestimmung wie jener in Art. 33 Abs. 28 der Legge n. 183 del 2011 (Gesetz Nr. 183 von 2011) entgegen, die den Steuerpflichtigen angesichts des Erdbebens in den Abruzzen vom 6.4.2009 eine Rückerstattung von 60 % der zwischen April 2009 und Dezember 2010 gezahlten Mehrwertsteuer gewährt?
Vorinstanz: Corte suprema di cassazione (Italien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2023 Nr. C 155 S. 30
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 18.03.2024
Erledigungs-Az: Rs C-37/23