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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 39/22 (BFH) |
§§: | GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. e, GewStG § 7 Satz 1, HGB § 247 Abs. 2 |
Schlagwörter | Gewerbesteuermessbetrag, Hinzurechnung, Miete, Arbeitnehmer, Anlagevermögen |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei zum Zwecke der Geschäftstätigkeit von Arbeitnehmern angemieteten Unterkünften um (fiktive) Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens? Ist eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG ausgeschlossen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 27.09.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1352/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 12 90 |