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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 13/17 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Zeitliche Begrenzung
Rechtsfrage: 1. Steht das vom Kind angestrebte Berufsziel als Steuerberater in einem sachlichen Zusammenhang mit der Absolvierung der Prüfung als Steuerfachangestellter, wenn zwischen dem erfolgreichen Abschluss des ersten Berufsabschnitts (mit Bestehen der Prüfung als Steuerfachangestellter) und der möglichen Zulassung zur Steuerberaterprüfung ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren liegt? - 2. Ist hier ein "enger zeitlichen Zusammenhang" im Sinne der Regelung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG gegeben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 15.02.2017
Vorinstanz/AZ: 2 K 1290/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 09 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.04.2019
Erledigungs-Az: III R 43/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 43/17 -- Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 15 85