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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1427/22 (BVerfG) |
§§: | EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 2, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kapitalgesellschaft, Anteil, Veräußerung, Privatvermögen, Veräußerungsverlust, Verlust, Wesentlichkeitsschwelle, Absenkung, Bewertung, gemeiner Wert, Verfassung |
Rechtsfrage: | Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen des Privatvermögens: Kein Veräußerungsverlust wegen Ansatzes des gemeinen Werts der Anteile bei Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 05.04.2022 |
Vorinstanz/AZ: | IX R 19/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 11 10 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 20.05.2025 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1427/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |