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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 47/07 (BFH) |
§§: | ErbStG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Kapitalerhöhung, Aufgeld, Angemessenheit, Schenkungsteuer, freigebige Zuwendung |
Rechtsfrage: | Löst ein zu geringes Aufgeld in Folge der Kapitalerhöhung einer GmbH eine steuerpflichtige Schenkung beim Begünstigten aus? - Zur Frage der Person des Bereicherten, wenn im Zuge der Kapitalerhöhung einer GmbH eine andere GmbH zur Übernahme der neuen Gesellschaftsanteile zugelassen wird und der gemeine Wert der neuen Gesellschaftsanteile die zu leistende Einlage übersteigt. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 18.10.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3325/05 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 09 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.07.2009 |
Erledigungs-Az: | II R 47/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 36 85 |