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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 8/08 (BFH)
§§: GrEStG § 3 Nr. 2, GrStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, AusglLeistG § 3 Abs. 12, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 16 b
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Steuerbefreiung, Grundstücksübertragung, Unentgeltlichkeit
Rechtsfrage: Grunderwerbsteuerpflicht bei unentgeltlicher Grundstücksübertragung: Ist eine unentgeltliche Grundstücksübertragung im Flächenerwerbsprogramm nach § 3 AusglLeistG von der Grunderwerbsteuer i.S.d. § 3 Nr. 2 GrEStG befreit? Stellt die Grundstücksübertragung von Naturschutzflächen an einen gemeinnützigen Verein einen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang dar, wenn der Erwerber keinen Anspruch auf Übertragung einer bestimmten Fläche hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 19.12.2007
Vorinstanz/AZ: 3 K 89/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 16 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.01.2010
Erledigungs-Az: II R 8/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache