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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 44/21 (BFH)
§§: AO § 129, UmwStG § 20
Schlagwörter Einlagekonto, Berichtigung, Offenbare Unrichtigkeit
Rechtsfrage: Ist die Korrektur eines Steuerbescheides nach § 129 AO ausgeschlossen, wenn bei Erlass des Bescheides dessen Fehlerhaftigkeit erkennbar ist, eine Berichtigung aber weiterer Sachverhaltsaufklärung bzw. der Prüfung einer für die Wertermittlung relevanten Norm bedarf? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 20.04.2021
Vorinstanz/AZ: 6 K 1311/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 10 27
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an X. Senat - neues Aktenzeichen: X R 33/21