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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 11/17 (BFH)
§§: EStG § 13 Abs. 1 Nr. 3
Schlagwörter Land- und Forstwirtschaft, Betriebsausgabe, Jagd, Pacht, Zusammenhängende Tätigkeit
Rechtsfrage: Stehen Aufwendungen für Jagdpacht und Jagdsteuer aus einer Anpachtung eines Jagdausübungsrechts auf angepachteten Flächen mit eigener land- und forstwirtschaftlicher Nutzung und fremden Flächen in ausreichendem Zusammenhang mit dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb (Betriebsausgaben)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.01.2017
Vorinstanz/AZ: 11 K 80/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 16 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.05.2019
Erledigungs-Az: VI R 11/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 12 44