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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 19/02
§§: EStG § 34, EStG § 16, KStG § 14, KStG § 19, GewStG § 2 Abs. 2
Schlagwörter Steuerermäßigung, Organschaft, Veräußerungsgewinn, Tarif
Rechtsfrage: Kann eine natürliche Person als Organträger die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG in Anspruch nehmen, wenn in dem zugerechneten Einkommen der Organgesellschaft ein Veräußerungsgewinn i.S. des § 16 EStG (aufgrund Teilbetriebsveräußerung) enthalten ist? Ist der Veräußerungsgewinn von der Gewerbesteuer freizustellen? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 09.11.2000
Vorinstanz/AZ: IV 258/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 61 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.01.2004
Erledigungs-Az: III R 19/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 14 33