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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 25/21 |
§§: | SGB IV § 7 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 3 Nr. 53, EStG § 24 Nr. 1 Buchst. b, EStG § 42 d Abs. 1 |
Schlagwörter | Lohnsteuer, Außenprüfung, Haftungsbescheid, Arbeitgeber, Wertguthaben, Abfindung, Deutsche Rentenversicherung Bund |
Rechtsfrage: | Können Abfindungen, die als Entschädigungsleistungen für den Verlust von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geleistet werden, zur Vermeidung eines Zuflusses bei den Arbeitnehmern in wirksamer Weise in Zeitwertkonten (Wertguthaben) zugeführt bzw. auf die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerfrei übertragen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 17.06.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4206/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 16 74 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.05.2023 |
Erledigungs-Az: | IX R 25/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 13 07 |