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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 7/22 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 4 Satz 8 |
Schlagwörter | Bildungseinrichtung, Erste Tätigkeitsstätte, Vollbeschäftigung, Studium, Arbeitslosigkeit |
Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen wird die Bildungseinrichtung (hier: Fernuniversität) "zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme" aufgesucht (hier: Abgrenzungskriterien gemäß Tz. 34 des BMF-Schreibens vom 25.11.2020, BStBl 2020 I S. 1228, nach denen ein während einer Erwerbslosigkeit durchgeführtes Studium - unabhängig von dem zeitlichen Umfang des Studiums - stets als Vollzeitmaßnahme angesehen werden muss)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.02.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 113/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 09 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.10.2024 |
Erledigungs-Az: | VI R 7/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 01 20 |