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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 24/21 (BFH) |
§§: | UStG § 27 Abs. 19, BGB § 195, BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Bauträger, Abtretung, Abtretungsangebot, Mitwirkungspflicht, Verjährung |
Rechtsfrage: | Änderung der Steuerfestsetzung nach § 27 Abs. 19 UStG in einem Bauträgerfall: 1. Gilt die einschränkende Rechtsprechung des BFH zu § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG auch für den Veranlagungszeitraum 2009? - 2. Welche Auswirkungen hat das Bestehen der Einrede der Verjährung auf das Erfordernis eines abtretbaren Anspruchs? - 3. Zu den zeitlichen Vorgaben für die Erfüllung von Mitwirkungspflichten des betroffenen Bauleistenden nach § 27 Abs. 19 S. 3 ff. UStG. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 24.06.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 5261/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 09 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.01.2024 |
Erledigungs-Az: | V R 24/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 07 02 |