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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 86/12 (BFH)
§§: KStG § 36 Abs. 7, KStG § 36 Abs. 4, KStG § 34 Abs. 13 f, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Körperschaftsteuerguthaben, Körperschaftsteuerminderung, Gleichbehandlung, Eigenkapital
Rechtsfrage: Verstoßen die durch das JStG 2010 getroffenen Regelungen zur Umgliederung der Teilbeträge des verwendbaren Eigenkapitals (vEK) in ein Körperschaftsteuerguthaben gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes? Führt die weiterhin gemäß § 36 Abs. 4 KStG vorzunehmende Verrechnung von negativen EK 02 mit belasteten vEK zu einer verfassungswidrigen Vernichtung von Körperschaftsteuerminderungspotential? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 13.11.2012
Vorinstanz/AZ: 6 K 676/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 05 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.02.2015
Erledigungs-Az: I R 86/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 14 99