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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 22/23 (BFH) |
§§: | AO § 110, GrEStG § 18 Abs. 3 |
Schlagwörter | Anzeigepflicht, Fristversäumnis, Verschulden, Wiedereinsetzung |
Rechtsfrage: | Ist einem beurkundenden Notar im Rahmen des Anzeigeverfahrens gemäß § 18 GrEStG bei unverschuldeter Versäumung der Anzeigepflicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren und ist er "jemand" i.S. des § 110 AO? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 26.10.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2345/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 01 44 |