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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 78/12 (BFH)
§§: KStG § 37 Abs. 3, UmwStG § 14, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Formwechsel, Umwandlung, Körperschaftsteuererhöhung, Rückwirkung
Rechtsfrage: Führt ein bloßer Rechtsformwechsel zur Entstehung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrages (sog. Nachsteuer) gemäß § 37 Abs. 3 KStG sowohl i.d.F. des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vom 20.12.2001 (UntStFG) als auch i.d.F. des StSenkG vom 23.10.2000? Entfaltet § 37 Abs. 3 KStG i.d.F. des UntStFG in bestimmten Konstellationen eine verfassungswidrige unechte Rückwirkung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.09.2012
Vorinstanz/AZ: 1 K 229/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 31 23
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.11.2014
Erledigungs-Az: I R 78/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 05 61