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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-522/20 (EuG) | 
| Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Rumänien, Flughafen | 
| Rechtsfrage: | Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss der Kommission über die staatliche Beihilfe SA.31662 - C/2011 (ex NN/2011) - durchgeführt von Rumänien zugunsten Timisoara International Airport - Wizz Air für nichtig zu erklären; - der Europäischen Kommission die der Klägerin entstandenen Kosten aufzuerlegen. | 
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2020 Nr. C 378 S. 37 | 
| Erledigendes Gericht: | EuG | 
| Erledigungs-Datum: | 08.02.2023 | 
| Erledigungs-Az: | Rs T-522/20 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 12 33 | 
