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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 83/98
§§: AO 1977 § 152 Abs. 1, AO 1977 § 109 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Verspätungszuschlag, Ermessen, Steuererklärung, Bearbeitung
Rechtsfrage: Ermessensfehlerhafte Festsetzung eines Verspätungszuschlags, wenn - nach Ablehnung von Einzelfristverlängerungsanträgen - die Steuererklärung zwar verspätet abgegeben wird, das FA sie aber erst nach über zwei Monaten bearbeitet? Berücksichtigung der eigenen Bearbeitungszeit des FA bei der Ausübung des Entschließungsermessens? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 15.01.1997
Vorinstanz/AZ: XII (IX) 568/93
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.06.2001
Erledigungs-Az: X R 83/98
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 12 57