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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 12/00
§§: AO 1977 § 171 Abs 3, AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1
Schlagwörter Neue Tatsache, Verjährung, Hemmung der Verjährung, Ablaufhemmung
Rechtsfrage: Hat das FA kurz vor Ablauf der regulären Festsetzungsfrist einen rechtswidrigen Änderungsbescheid erlassen und sind ihm im anschließenden Einspruchsverfahren aber neue, eine Änderung des Bescheids rechtfertigende Tatsachen bekanntgeworden sind, darf es dann den rechtswidrigen Änderungsbescheid, nunmehr gestützt auf die erst nach Ablauf der regulären Festsetzungsfrist bekanntgewordenen neuen Tatsachen, aufrecht halten? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 20.10.1998
Vorinstanz/AZ: 6 K 3121/97 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 60 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.12.2000
Erledigungs-Az: VIII R 12/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 05 79