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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 20/21 (BFH)
§§: EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3
Schlagwörter Privates Veräußerungsgeschäft, Selbstnutzung, Wohneigentum, Immobilie, Vermietung, Gelegentliche Vermietung, Geringfügigkeit
Rechtsfrage: Ist der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutzten Wohneigentum in 2018 auch dann nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG in vollem Umfang von der Besteuerung ausgenommen, wenn in dem Zeitraum 2012 bis 2017 wiederkehrend einzelne Räume des Gebäudes lediglich an einzelnen Tagen (konkret zwischen 12 und 25 Tagen pro Jahr) an Messegäste vermietet wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 27.05.2021
Vorinstanz/AZ: 10 K 198/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 19 15
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.07.2022
Erledigungs-Az: IX R 20/21
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 00 32