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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 21/23 (BFH) |
| §§: | KaffeeStG § 17 Abs. 2, RL 2008/118/EG Art. 33 Abs. 3 |
| Schlagwörter | Kaffeesteuer, Steuerschuldner |
| Rechtsfrage: | Steuerschuldner für Kaffeesteuer: Ist der Begriff "in Besitz halten" aus § 17 Abs. 2 Satz 3 KaffeeStG im Sinne des Art. 33 RL 2008/118/EG auszulegen und wird damit als Steuerschuldner auch der Beförderer (Spedition) der verbrauchsteuerpflichtigen Waren erfasst? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 15.09.2023 |
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 2480/22 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 19 34 |