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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 160/99 |
§§: | EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 b |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Keller, Miete |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei zusätzlich zur Dreizimmerwohnung einer Alleinstehenden im selben Haus aus beruflichen Gründen angemietete Kellerabteile wegen des bestehenden räumlichen Zusammenhangs in einem Gebäude um ein "häusliches" Arbeitszimmer oder, weil sich die Räume außerhalb des Wohnbereichs befinden, um ein "außerhäusliches" Arbeitszimmer i.S. der ab 1996 geltenden Neuregelung? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 06.10.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 5068/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 38 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.02.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 160/99 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 26 72 |