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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-273/18 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 168 Buchst. a
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug
Rechtsfrage: Ist Art. 168 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG dahin auszulegen, dass er einer Versagung des Vorsteuerabzugs entgegensteht, wenn diese Versagung ausschließlich auf die wissentliche Beteiligung des Steuerpflichtigen an der Planung fingierter Umsätze gestützt wird, ohne dass dargelegt wird, wie durch das Ergebnis der konkreten Umsätze im Vergleich mit einer Situation, in der die Umsätze im Einklang mit den tatsächlichen Umständen angemeldet wurden, dem Fiskus ein Schaden entsteht, weil die Mehrwertsteuer nicht gezahlt oder ein unberechtigter Antrag auf ihre Erstattung gestellt wird?
Vorinstanz: Augstâkâ tiesa (Lettland)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 259 S. 22
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 10.07.2019
Erledigungs-Az: Rs C-273/18
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 09 65