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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 26/22 (BFH) |
§§: | StBerG § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 |
Schlagwörter | Lohnsteuerhilfeverein, Mitgliedsbeitrag, Kindergeld |
Rechtsfrage: | Darf Kindergeld zur Ermittlung der Mitgliedsbeiträge bei Lohnsteuerhilfevereinen als zufließendes Geldmittel mit in die Beitragsbemessungsgrundlage einbezogen werden oder handelt es sich dabei um ein verstecktes gesondertes Entgelt und somit einen Verstoß gegen das Gebot der unentgeltlichen Beratungsleistung i.S. des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 StBerG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 23.06.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 8105/21 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 15 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.05.2024 |
Erledigungs-Az: | VII R 26/22 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 09 11 |