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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 35/16 (BFH) |
§§: | UStG § 3 Abs. 12 Satz 2, UStG § 10 Abs. 4 Nr. 3, UStG § 10 Abs. 5 Nr. 1 |
Schlagwörter | Entgeltlichkeit, Leistung, Gegenleistung, Photovoltaik, Verbilligte Überlassung |
Rechtsfrage: | Liegen die Voraussetzungen eines entgeltlichen Leistungsaustausches i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG i.V.m. § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG und der insoweit geforderten inneren Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung vor, wenn ein Gesellschafter zum Zwecke einer von ihm betriebenen Photovoltaikanlage an dem Gebäude der ihm nahe stehenden GbR eine Dachsanierung durchführt und ihm im Anschluss daran für die voraussichtliche Nutzung der Anlage eine verbilligte Dachnutzung zugestanden wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 28.04.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 2804/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 15 99 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.11.2016 |
Erledigungs-Az: | V R 35/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 08 09 |