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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 44/21 (BFH) |
§§: | AO § 129, UmwStG § 20 |
Schlagwörter | Einlagekonto, Berichtigung, Offenbare Unrichtigkeit |
Rechtsfrage: | Ist die Korrektur eines Steuerbescheides nach § 129 AO ausgeschlossen, wenn bei Erlass des Bescheides dessen Fehlerhaftigkeit erkennbar ist, eine Berichtigung aber weiterer Sachverhaltsaufklärung bzw. der Prüfung einer für die Wertermittlung relevanten Norm bedarf? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 20.04.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1311/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 10 27 |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an X. Senat - neues Aktenzeichen: X R 33/21 |