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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 3/23 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 4, EStG § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c, EStG § 3 c Abs. 2
Schlagwörter Auflösungsverlust, Nachträgliche Anschaffungskosten, Bürgschaft, Teileinkünfteverfahren
Rechtsfrage: Begehren auf Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten im Insolvenzfall bei § 17 EStG: Bürgschaftsbegebungen vor der Krise einer Gesellschaft deren Berücksichtigung durch Einlösung im späteren Kriseneintritt erfolgte unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung vor der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG (Senatsurteil vom 11.7.2017 IX R 36/15, BFHE 258 S. 427, BStBl 2019 II S. 208). - Zulassung der Revision durch den BFH aufgrund Nichtberücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens (§§ 3 c, 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. c EStG) als offensichtlicher Rechtsanwendungsfehler des FG. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 21.10.2021
Vorinstanz/AZ: 4 K 408/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 13 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.11.2023
Erledigungs-Az: IX R 3/23 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 00 81