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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 1777/22 (BVerfG) |
§§: | StromStG § 9 b, StromStG § 10 Abs. 3, AEUV Art. 107 Abs. 1, AEUV Art. 108 Abs. 3 Satz 3, AEUV Art. 267 Abs. 3, EUV 651/2014 Art. 2 Nr. 18 Buchst. a |
Schlagwörter | Beihilfe, EG, Energiemanagementsystem, EU, EuGH-Vorlage, Konzern, Krise, Steuererleichterung, Stromsteuer, Subvention, Unternehmenserhalt, Verbrauchsteuer, wirtschaftliche Betrachtungsweise, wirtschaftliche Einheit, Verfassung, Verfassungsbeschwerde |
Rechtsfrage: | Keine Entlastung nach § 9 b, § 10 StromStG für Unternehmen in Schwierigkeiten - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 19.01.2022 |
Vorinstanz/AZ: | VII R 28/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 09 41 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 31.01.2023 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 1777/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |