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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 29/20 (BFH) |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 |
Schlagwörter | Freiberufler, Betriebsausgabe, Pauschalierung, Hauptberufliche Tätigkeit, Nebentätigkeit, Pkw-Überlassung, Garage |
Rechtsfrage: | Sind die schriftstellerische Tätigkeit eines Syndikusrechtsanwalts und -steuerberaters und die Lehrtätigkeit einer angestellten Ärztin jeweils untrennbar mit der Arbeitnehmertätigkeit verbunden, so dass jeweils die Betriebsausgabenpauschale für hauptberufliche und nicht für Nebentätigkeiten zu gewähren ist? Mindern Aufwendungen des Arbeitnehmers für die häusliche Garage den geldwerten Vorteil aus der Fahrzeugüberlassung durch den Arbeitgeber? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.10.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 21/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 19 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.07.2023 |
Erledigungs-Az: | VIII R 29/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 13 94 |